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Kleines Corona-Update: Masken, AHA+L und das Büro

Die Zahl der Neuinfektionen steigt, die verschärften Corona-Regelungen gelten nun in einigen Regionen auch in Büros, und die AHA-Regel ist ums L ergänzt: Lüften. Ein kleines Update, um den Überblick zu bewahren

Vergangene Woche rief die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Videobotschaft eindringlich zur Einschränkung der Kontakte auf. Und dazu, die AHA-Regeln einzuhalten: Abstand, Hygieneregeln beachten, Alltagsmasken tragen. Seit neuestem müsste es aber auch Lüften heißen. Das Robert-Koch-Institut hat Mitte Oktober offiziell die Formel um ein L ergänzt zu AHA+L. Und selbst wo das Lüften möglich ist, gelten die Abstandsregeln und mittlerweile auch die Maskenpflicht: und zwar auch in Büros. Bayern hat am vergangenen Sonntag die Regel verschärft und festgelegt, dass die Maskenpflicht auch in Bürogebäuden gilt, wenn bereits die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 übersteigt. Ausdrücklich gilt das in allen Fahrstühlen, Fluren und Kantinen. Zudem am Arbeitsplatz, wenn dort nicht zuverlässig 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Sitzen sich also zwei Arbeitnehmer im Büro näher als 1,50 Meter gegenüber, gilt Maskenpflicht. Es sei denn, eine andere Art er Abtrennung wie etwa durch Schutzwände aus Plexiglas, wie auch wir sie anbieten, ist möglich. Wie aktuelle Änderungen weiter damit umgehen, ist unklar. Die Kritik an der Übersichtlichkeit ist entsprechend lauter geworden.


Den Umgang mit den Regeln ist in der Sars-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bestimmt. Örtlich geltende Bestimmungen können aber über diese Arbeitsschutzregel hinausgehen, so ist es mittlerweile in vielen Regionen. Anfang Oktober etwa hatte der Berliner Senat eine Maskenpflicht für Büros und Verwaltungsgebäude eingeführt, die gilt, wenn man den eigenen unmittelbaren Arbeitsplatz verlässt, am Platz selber gilt die Pflicht jedoch nicht. Eine Übersicht über die Maskenpflicht in den unterschiedlichen Bundesländern gibt es hier. Die Abstandsregel von 1,50 Meter ist in verschiedenen Tests untersucht und bestätigt worden, zum Beispiel von Forschern der Technischen Hochschule Mittelhessen.

 

Der Arbeitgeber hat in diesen Fragen aber auch ein Weisungsrecht. Ordnet ein Unternehmen das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz an, so ist das vom Weisungsrecht gedeckt und die Beschäftigten müssen sich daran halten.

 

Fürs Lüften empfiehlt das Umweltbundesamt die Stoßlüftung über weit geöffnete Fenster über mehrere Minuten oder besser noch durch das Querlüften bzw. Querstromlüften. Als Faustregel gelten 10 bis 15 Minuten, im Sommer sollte länger gelüftet werden, während im Winter bei großen Temperaturunterschieden durch schnellere Zirkulation auch fünf Minuten ausreichend sein können.

 

VARIO schließt sich den allgemeinen Ausrufen zum Einhalten der Abstandsregeln und Maskenpflicht im Arbeitsleben und Privatleben an. Wir müssen jetzt aufeinander aufpassen, damit alle gesund bleiben und die Infektionszahlen nicht weiter steigen, zum Wohle aller.


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