Material/Technologie

Marianne Eck

Planungshilfen

Für die Vorgehensweise bei der Planung und Gestaltung von Büroräumen gibt es kein Patentrezept. Sie hängt von den jeweiligen konkreten Bedingungen im Unternehmen ab. Dennoch gibt es natürlich sinnvoll definierte Schritte, die den Planungsprozess zum Erfolg führen.

Grundsätzliche Überlegungen

Für die Vorgehensweise bei der Planung und Gestaltung von Büroräumen gibt es kein Patentrezept. Sie hängt von den jeweiligen konkreten Bedingungen im Unternehmen ab. Dennoch gibt es natürlich sinnvoll definierte Schritte, die den Planungsprozess zum Erfolg führen:

 

1. Planungsgrundlagen beschreiben /Arbeitsplatzanalyse

Zunächst wird die Ausgangssituation für die Büroraumplanung und -gestaltung beschrieben und alle für die Planung wichtigen Informationen werden zusammengefasst (Arbeitsaufgabe, Beschäftigte, Arbeitsmittel, räumliche Gegebenheiten, Arbeitsorganisation, weitere wichtige Punkte).

 

2. Arbeitsplatzkonzept festlegen

Das Arbeitsplatzkonzept beschreibt die Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze hinsichtlich Funktionalität und Ergonomie.

 

3. Raumfunktionskonzept festlegen

Im Raumfunktionskonzept werden unterschiedliche Funktionsbereiche im Büro räumlich zugeordnet sowie die Arbeitsplatzanordnung und die Arbeitsumgebungsgestaltung festgelegt.

 

4. Bürokonzept festlegen

Im Bürokonzept werden die Büroraumformen und Organisationsformen festgelegt, die aus Sicht des Unternehmens die effektive und produktive Umsetzung der Arbeitsaufgabe unterstützen.

 

Die Planung und Gestaltung ist als ein ständiger Rückkoppelungsprozess anzusehen. Bei jedem Schritt kann es zu Problemen kommen, die zum Überdenken von schon getroffenen Entscheidungen führen können. Das Ablaufschema hilft, systematisch vorzugehen. Je nach Planungsanlass sind die Prozessschritte jedoch zu modifizieren.

 

VARIO Objektplanung

Unsere Planungsabteilung hilft Ihnen gerne bei der Erarbeitung der Planung Ihrer Büroräume, egal ob es sich nun um einen Umzug, einen Neubau oder eine Neustrukturierung handelt.

 

Allgemeine Planungsgrundlagen für Flächen

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Planungsgrundlagen, die sich aufgrund der DIN 4543-1 – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln – ergeben.

Arbeitsflächen

Als „Arbeitsfläche im Bürowesen“ wird die erforderliche Fläche der Platten von z.B. Arbeitstischen und Tischkombinationen bezeichnet, die um gegebenenfalls beigestellten Bürocontainern in Tischhöhe erweitert wird. Die Arbeitsfläche muss so bemessen sein, dass bei Bildschirmarbeit ein ausreichender Sehabstand des Auges vom Bildschirm gewährleistet ist. siehe Grafik rechts: "Arbeitsflächen"

Bewegungsflächen

Als „freie Bewegungsfläche im Bürowesen“ gilt jene zusammenhängende freie unverstellte Bodenfläche, die im Bereich des Arbeitsplatzes mindestens erforderlich ist, um eine ungehinderte Bewegung zu ermöglichen.
Freie Bewegungsflächen verschiedener Arbeitsplätze dürfen sich grundsätzlich nicht überlagern!


Möbelstellflächen

Die „Stellfläche“ ist der Teil der Bodenfläche, der für die Unterbringung von Arbeitsmitteln und Ausstattungsgegenständen benötigt wird, unabhängig davon, ob diese den Boden berühren oder nicht.

Möbelfunktionsflächen

Die „Funktionsfläche“ ist der Teil der Bodenfläche, der bei der Bewegung der Bauteile von Möbeln, z.B. Türen, Auszügen und Schubladen überdeckt wird.

Stellflächen von Schränken

Die Funktionsfläche von Schränken bildet - gemeinsam mit einem Sicherheitsabstand von 50 cm – die Benutzerfläche. Diese darf sich mit Verbindungsgängen oder Funktionsflächen anderer Möbel nicht überlagern.

Benutzerflächen

Benutzerfläche ist der Teil der Bodenfläche, der bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der jeweiligen Tätigkeit für den Benutzer mindestens erforderlich ist. Die Anforderungen an die Benutzerflächen variieren nach sitzender und stehender Tätigkeit sowie nach persönlich zugewiesenem und nicht zugewiesenem Arbeitsplatz.

Verkehrswegeflächen

Verkehrswegefläche ist die Fläche für Verkehrswege im Raum, die für den innerbetrieblichen Personenverkehr und Materialtransport benötigt werden.

Planungskomplexität

Konkrete Büroplanungen sind komplexe Prozesse, die nur bei guter Zusammenarbeit aller beteiligten Fachleute (Planer, Akustiker, Lichtplaner, Organisatoren, Führungskräfte, Arbeitssicherheit, Haustechniker etc.) zu optimalen Ergebnissen führen. VARIO verfügt über entsprechende Erfahrung und Planungskompetenz, um Sie bei diesen Prozessen zu unterstützen.

 

Die wichtigsten Normen und Richtlinien

DIN 4543-1 Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln; Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG, Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG, Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG, Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG;: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenrichtlinien / Technische Regeln (ASR); weitere Verordnungen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 

Ansprechpartnerin:

Dipl. Des. Innenarchitektur Marianne Eck

marianne.eck[at]vario.com
Tel + 49 (0) 6196 7615 277

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